Wahlarztinformationen
Als Patient bzw. Patientin haben Sie grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl und können den Arzt ihres Vertrauens selbst auswählen. Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den österreichischen Krankenkassen, jedoch ist in den meisten Fällen eine teilweise Rückvergütung möglich.
Die Honorare für medizinische Leistung werden direkt per Rechnung verrechnet.
Bitte fragen Sie gerne bei der Terminvereinbarung nach den zu erwartenden Kosten. Sie bekommen abhängig von Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung die Rechnung zu einem Teil (bis max. 80% bei den gesetzlichen Versicherungen) oder zur Gänze (bei Privatversicherung) rückerstattet. Kein Kostenersatz kann von der Krankenkasse geleistet werden, wenn im gleichen Abrechnungszeitraum auch ein Kassenvertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde.
Oft wird leider gerade der Faktor Zeit einer medizinischen Beratung oder Behandlung im heutigen Gesundheitssystem von den Krankenkassen nicht ausreichend eingeplant. Als Wahlarzt ist es mir möglich mit ausreichend Zeit auf alle Ihre Fragen zu Diagnostik und Therapie einzugehen.
Sollten Sie für den vereinbarten Untersuchungstermin verhindert sein, bitte ich um Information und rechtzeitige Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Bei verspätet abgesagter oder versäumter Termine muss leider eine Ausfallsgebühr von 50% des Honorars verrechnet werden.